„All-inclusive“ – die UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Integration-Inklusion
Eine Chance für Gehörlose, Schwerhörige und Träger/innen eines Cochlea Implantats
(als PDF)
In den letzten Wochen und Monaten konnte man in einigen Zeitungen und Fachzeitschriften viel über „all-inclusive“ lesen. Unter den Behindertenverbänden, in politischen Parteien und unter Vertretern der Bildungspolitik wird derzeit viel darüber diskutiert, inwieweit die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland in die Praxis umgesetzt werden können. Viele Betroffene und Eltern sowie Angehörige von Menschen mit Behinderungen melden sich zu Wort und fordern vor allem Verbesserungen im Schulsystem, in der Ausbildung und im Studium.
Um was geht es eigentlich?
Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Inzwischen haben 125 Staaten diesen Völkerrechtsvertrag unterzeichnet und sich damit verpflichtet, den Inhalt des Übereinkommens durch die Ratifikation in nationales Recht zu übertragen. In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat im Dezember 2008 ebenfalls die BRK ratifiziert. Das Übereinkommen umfasst insgesamt fünfzig Artikel und enthält zum Teil sehr präzise Regelungen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.
In der Zwischenzeit haben sich viele Behindertenverbände in Deutschland zu Wort gemeldet, die festgestellt haben, dass die deutschen Parlamente ohne Beteiligung behinderter Menschen und Verbände eine deutsche Übersetzung der BRK verabschiedet haben, die aus unserer Sicht in wesentlichen Punkten Übersetzungsfehler aufweist. Deshalb hat sich das Netzwerk Artikel 3 e.V. dazu entschlossen, eine Schattenübersetzung zu veröffentlichen. Dies ist eine deutsche Version des BRK-Textes, welche aus Sicht vieler Behindertenverbände eher dem Inhalt des Originaltextes entspricht als die offizielle deutsche Übersetzung. Näheres dazu kann auf der folgenden Homepage abgerufen werden: http://www.netzwerkartikel-3.de/
Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten e.V. hat deshalb im letzten Jahr eine Arbeitsgruppe gebildet. An der Arbeitsgruppe nahmen Eltern, Pädagogen, Psychologen, Sozialpädagogen und Fachleute teil, die entweder selbst betroffen sind oder mit Hörgeschädigten arbeiten. Diese Arbeitsgruppe hat in den letzten Wochen und Monaten ein gemeinsames Positionspapier mit dem Titel „Inklusion in der Bildung für hörgeschädigte Menschen“ erarbeitet und das Papier enthält unsere Forderungen für die Bildung hörgeschädigter Menschen, damit die in der BRK geforderte Inklusion die Lebenssituationen und Bildungschancen hörgeschädigter Menschen verbessert.
Was ist eigentlich unter Inklusion zu verstehen?
Jeder kennt den Begriff Integration und hat als behinderter Mensch persönlich seine Erfahrungen damit gemacht. Jeder Tag ist für uns Hörgeschädigte eine Herausforderung: Jeder muss mit seiner Hörbehinderung in der gut hörenden Welt zurechtkommen und immer wieder für seine Rechte einstehen – ein permanenter Kampf. Integration bedeutet für uns Betroffene, dass wir uns immer selbst Unterstützung und Begleitung holen und unsere Rechte selbst einfordern müssen. Wir müssen immer wieder aufklären und darüber informieren, was wir benötigen, um uns „integrieren“ zu können. Der Beitrag zur Integration liegt also immer bei uns. Integration hat somit immer den faden Beigeschmack, sich den äußeren Bedingungen anpassen zu müssen.
Inklusion ist eine andere Sicht- und Herangehensweise an das Problem: Hier ist nicht mehr der behinderte Mensch das „Problem“, sondern die Gesellschaft, und konkret in Bezug auf die Schulbildung die Schulen. Die Gesetzgebung hat Voraussetzungen für eine heterogene Gesellschaft zu schaffen, an der alle Menschen teilhaben können. Das bedeutet u.a., dass die Schulen in Deutschland Voraussetzungen dafür zu schaffen haben, dass alle Kinder – egal, ob Kinder ausländischer Herkunft, Kinder aus sozial schwachen Familien, behinderte Kinder oder Kinder aus einem anderen religiösen Umfeld – den gleichen Zugang zur Bildung erhalten.
Die Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten e.V. versteht unter Inklusion die gleichberechtigte und vollständige Teilhabe aller hörgeschädigten Menschen. Inklusion ist ein gesellschaftlicher Prozess, der darauf zielt, dass behinderte Menschen nicht benachteiligt, ausgegrenzt oder nur scheinbar integriert sind, sondern dass die Gesellschaft in der Lage ist, alles bereitzustellen, damit gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen ohne besondere Erschwernis und somit barrierefrei die Bildungsangebote nutzen können.
Auszug aus dem gemeinsamen Positionspapier:
- Inklusion bedeutet Respekt davor, dass gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen andere Bedürfnisse haben. Anpassungsdruck an die Normalgesellschaft schränkt die Entfaltung der eigenen Möglichkeiten ein. Die personale, sprachliche, kulturelle und soziale Identität unter Einbeziehung der Hörschädigung ist von zentraler Bedeutung für die Fähigkeit zur vollen Teilhabe. Nur selbstbewusste Menschen können ihre Anliegen selbst vertreten.
- Inklusion bedeutet, dass unterschiedliche Menschen verschiedene Wege zur Teilhabe an der Gesellschaft benötigen. Gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen haben unterschiedliche Bedürfnisse, die zu beachten sind. Eine vollständige Integration in Regelsysteme beinhaltet in der Praxis die Gefahr scheinbarer Integration und tatsächlicher »Segregation in der Integration«.
- Inklusion bedeutet die Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse innerhalb der Gruppe der Hörgeschädigten. Einige kommunizieren bevorzugt in der Deutschen Gebärdensprache, andere in der Lautsprache oder einer Mischung.
- Bildungseinrichtungen sollen ihre Schüler in diesen verschiedenen Kommunikationsformen fördern und sie darin bestärken, schrittweise selbst die Kommunikationsform herauszufinden, von der sie am meisten profitieren und die sie am effektivsten nutzen können.
- Eine inklusive Gesellschaft akzeptiert und unterstützt die individuelle Entscheidung eines hörgeschädigten Menschen für seinen/ihren Weg im Umgang mit der eigenen Hörschädigung und bevormundet nicht.
- Inklusion bedeutet, dass sich die spezialisierten Bildungseinrichtungen für Hörgeschädigte für die Gesellschaft öffnen und tatsächliche inklusive Bildung anbieten, um sich auf die Anforderungen der Teilhabe an der Gesellschaft vorzubereiten. Die Fördereinrichtungen für Hörgeschädigte dürfen nicht zu Inseln zur Versorgung von benachteiligten Menschen werden, die als nicht inkludierbar gelten, sondern sollen in der Qualität ihres Angebots aufgewertet werden zu offenen Bildungszentren, die zur Teilhabe befähigen. Das Recht auf Inklusion hörgeschädigter Menschen bedeutet entsprechend den individuellen Anforderungen insbesondere:
- technische Hilfen zur Sicherstellung der auditiven Teilhabe bei der lautsprachlichen Kommunikation (z.B. Schriftdolmetscher, FM-Anlagen, Mikroport-Anlage)
- Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationshelfer
- hörgeschädigtengerecht gestaltete Kommunikationssituationen (z.B. Blickkontakt, Gesprächsdisziplin, Visualisierung, Absicherung des Verstehens, Raumgestaltung)
- Recht auf einen bilingualen Unterricht/Unterricht mit und in Deutscher Gebärdensprache
- Erhaltung und Förderung der Deutschen Gebärdensprache
- Sicherstellung der Sprachwahlfreiheit
- interdisziplinäre umfassende Information und offene Beratung unter Einbeziehung von hörgeschädigten Fachleuten
Damit Inklusion gelingen kann, muss sich vieles in Frühförderung sowie in schulischer und beruflicher Bildung für hörgeschädigte Menschen verändern. Inklusion ist ein Prozess der Veränderung der Gesellschaft. An diesem Prozess müssen wir hörbehinderte Menschen aktiv mitwirken, denn nur wir wissen, wie eine Gesellschaft aussehen muss, in der wir uns mit unserer Hörschädigung nicht ausgegrenzt fühlen.
Am 23. Juni 2009 trafen sich die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten e.V. in Berlin zur Berliner Sinnphonie und zum ersten Mal wurde das gemeinsame Positionspapier den behindertenpolitischen SprecherInnen der Parteien präsentiert. Das Positionspapier ist ein Meilenstein, weil zum ersten Mal alle Verbände an einem Tisch gesessen und sich für das Ziel einer gemeinsamen Zukunft engagiert und ausgetauscht haben.
Wir sind endlich auf dem richtigen Weg!
Ines Helke
1. Bundesjugendleiterin im Deutschen Schwerhörigenbund e.V.


