AOK und Akustiker-Innung lassen Hörgeräte-Träger im Stich
Wie die Bundesjugend im Deutschen Schwerhörigenbund kürzlich erfahren hat, zahlt die AOK ab 1. Juli diesen Jahres ihren versicherten volljährigen Hörgeräte-Trägern für den Zeitraum von 6 (!) Jahren nur noch eine Reparaturpauschale von insgesamt 370 DM. Dies legten der AOK-Bundesverband und die Akustiker-Bundesinnung am 25.Juni in einem uns vorliegenden gemeinsamen Vertrag fest.
Eine ungerechtfertigte Diskriminierung erfahren besonders sozial schwächer gestellte AOK-Mitglieder, da der Vertrag für sie keine Sonderregelung vorsieht. Die Regelung benachteiligt zudem stärker Schwerhörige, da durch die ständige Nutzung des Gerätes vermehrt Reparaturen anfallen. Auch junge Hörgeräte-Träger, die sich in Ausbildung, Studium und Beruf als Behinderte einen Platz erkämpfen müssen, sind in verstärktem Maße auf die einwandfreie Funktion ihrer technischen Hilfen angewiesen. Mit der neuen Reparaturpauschale kann dies nicht mehr gewährleistet werden, da das geringe Budget junger Leute kaum die Zahlung notwendiger Reparaturen aus eigener Tasche zuläßt.
Eine nur anteilige Erstattung der Reparaturkosten durch die AOK in Höhe von 370 DM für den Zeitraum von 6 Jahren ist völlig unzureichend. Allein die regelmäßig notwendigen Standardwartungen, wie die Erneuerung der Schläuche und Otoplastiken, kosten in dieser Zeit etwa 700 DM. Das bedeutet, daß die Krankenkasse zukünftig die Kosten für technische Reparaturen überhaupt nicht mehr übernimmt.
Auch Akustiker sind verärgert über diesen Einschnitt. Reinhard Winter, Akustikermeister aus Bonn, befürchtet, daß diese Regelung eine Verschlechterung von Nachbetreuung und Service zur Folge haben könne. Die Erneuerung und Reparatur von ausgedienten Teilen würde möglicherweise hinausgezögert, was unweigerlich zur Verschlechterung der Hörqualität und damit zu Einbußen an Lebensqualität führe. Doch selbst die Akustiker, so Winter, konnten dieser unsinnigen Regelung nicht Einhalt gebieten, weil das Entscheidungsverfahren der AOK gegenüber der Akustiker-Innung höchst undemokratisch abgelaufen sei.
Die Bundesjugend im Deutschen Schwerhörigenbund protestiert gegen diese erneute Diskriminierung Hörbehinderter und ruft die Krankenkassen auf, der AOK in dieser unzulänglichen Regelung nicht zu folgen.
Bonn, 08. Juli 1999
Patricia Lista
ehemalige 2. Bundesjugendleiterin
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