Schulische Integration hörbehinderter Kinder
Stellungnahme des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. (DSB) und der Bundesjugend im DSB e.V.
(als PDF)
Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) und die Bundesjugend im Deutschen Schwerhörigenbund begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der Kommunen behinderten Kindern grundsätzlich den Besuch einer integrativen Schule ermöglichen müssen. Wir finden die derzeit verstärkte Diskussion über die Verwirklichung schulischer Integration behinderter Kinder im deutschen Bildungssystem sehr wichtig. Sie sollte dazu genutzt werden, die derzeitige Situation für behinderte Kinder und deren Eltern, die den Wunsch nach integrativer Beschulung haben, kritisch und mit dem notwendigen Willen für Reformen in unserem Bildungssystem zu überprüfen.
Wir denken, dass eine gemeinsame Beschulung behinderter mit nichtbehinderten Kindern allen Kindern zugute kommt und die Chance bietet, unser Bildungssystem dahingehend zu verändern, dass die Schulen den Bedürfnissen der Kinder folgen und nicht die Kinder sich den Gegebenheiten der Schulen grundsätzlich anpassen müssen. Hierzu verfolgen wir die Diskussion zu dem Thema „Inklusion statt Integration“. Heterogenität und der Umgang damit sollte in deutschen Schulen selbstverständlich sein. Um dies zu erreichen, muss unser selektives Bildungssystem von Grund auf verändert werden. Wir sind uns aber bewusst, dass es bis dahin noch ein weiter Weg ist. Daher beschränken wir uns in dieser Stellungnahme auf die Möglichkeiten der Integration, da sie die derzeitige Realität in Deutschland widerspiegelt.
Uns als Betroffenenverbände für schwerhörige Menschen ist es in dieser Diskussion sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass eine Hörschädigung und deren Folgen für hörbehinderte Kinder in Regelschulen eine starke Belastung darstellen kann, die in der Regel wegen der Unsichtbarkeit der Hörschädigung unterschätzt wird.
Soziale und kommunikative Kompetenz sind für alle Kinder für ihre Entwicklung und Identitätsfindung zentrale Qualifikationen. Hörgeschädigte Schüler sind aufgrund ihrer Hörschädigung in der lautsprachlichen Kommunikation eingeschränkt und erleben viele kommunikative Situationen, in denen sie gegenüber ihren hörenden Mitschülern im Nachteil sind.
Eine erfolgreiche schulische Integration hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher erfordert daher mehr als die bloße Einschulung in die allgemeine Schule. Eltern, Lehrer, Mitschüler und Schulleitung sind gefragt, damit die Integration ein Erfolg wird.
Aus Sicht des Deutschen Schwerhörigenbundes und der Bundesjugend im DSB ist das Gelingen einer integrativen Maßnahme von vielen Faktoren abhängig und muss von Kind zu Kind individuell betrachtet werden.
Nicht für jedes hörgeschädigte Kind muss die Regelschule der richtige Weg sein. Für viele jedoch ist sie eine Chance. Inzwischen haben viele hörgeschädigte Kinder und Jugendliche bereits erfolgreich die Regelschule durchlaufen. Ihre persönlichen Erfahrungen sind Grundlage dieser Stellungnahme.
Der Deutsche Schwerhörigenbund und die Bundesjugend im DSB fordern für die schulische Integration hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher:
1. Eine stets individuelle Betrachtung des jeweiligen hörgeschädigten Kindes und seines Umfelds.
Vor der Einschulung in die Regelschule sollte die Situation des jeweiligen Kindes genau betrachtet werden und es sollte abgewogen werden, ob das hörgeschädigte Kind den Anforderungen in der Regelschule gerecht werden kann. Wenn möglich, sollte eine Hospitation des Kindes in der angedachten Schule stattfinden und das Kind selbst sollte die Möglichkeit haben, seine Wünsche zu äußern.
Die Schule für Hörgeschädigte darf nicht zu einer „Restschule“ verkommen. Auch leistungsstarke hörgeschädigte Schüler und Schülerinnen, die dem psychosozialen Druck der Regelschule nicht gewachsen sind, müssen generell die Möglichkeit haben, in einer Schule für Hörgeschädigte ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert zu werden.
2. Die aufnehmende Regelschule muss bereit sein, auf die Bedürfnisse des hörgeschädigten Kindes einzugehen
Nicht nur die unterrichtenden Lehrer, sondern auch die Schulleitung sollte der integrativen Beschulung positiv gegenüberstehen, unter anderem sollte sie bei der Koordination unterschiedlicher schulischer Tätigkeiten mitarbeiten (in Integrationsmaßnahmen sind je nach individuellem Bedarf pädagogische, therapeutische und beratende Aufgaben zu erfüllen. Die Koordination dieser Aufgaben kann nicht alleine vom Lehrer bzw. Lehrerin geleistet werden. Hier bedarf es der aktiven Mitarbeit durch die Schulleitung, z.B. bei Abstimmungen zwischen Schule und Förderschule).
Die Entwicklung und Pflege eines guten, offenen Schulklimas und der Einbezug des hörgeschädigten Kindes in das Schulleben sollte als wichtige Aufgabe von der Schulleitung und den Lehrern angesehen werden. Hierzu zählt auch die Aufklärung der Eltern nicht behinderter Kinder.
Die Aufgeschlossenheit des Kollegiums gegenüber der Integrationsmaßnahme muss gewährleistet sein. Hierzu ist eine Aufklärung über die Bedürfnisse eines hörgeschädigten Kindes im gesamten Kollegium vonnöten.
3. Eine an die Bedürfnisse des hörgeschädigten Kindes angepasste Kommunikationsform (technische Hilfsmittel, Dolmetscher).
Ebenso hoch wie die Anzahl der verschiedenen Hörschädigungen ist auch die Anzahl ihrer Auswirkungen. Hörgeschädigte Kinder brauchen Hilfen, um im Unterricht verstehen zu können. Diese Kommunikationshilfen sind individuell an das hörgeschädigte Kind anzupassen. Die vom Kind bevorzugte Kommunikation sollte unterstützt werden. Möglichkeiten hierzu können sein:
- Hörgeräte mit Mehrmikrofontechnologie
- FM-Systeme
- Schriftdolmetscher
- Gebärdensprachdolmetscher
Allgemein müssen die didaktischen Maßnahmen im Unterricht auf die Bedürfnisse des hörgeschädigten Kindes Rücksicht nehmen. Es sollte viel mit visuellen Hilfsmitteln gearbeitet werden (Overheadprojektor, Beamer, Arbeitsblätter).
4. Eine entsprechende räumliche Gestaltung, um die Klassenraumakustik zu verbessern, und kleinere Klassengrößen.
Klassen, in denen sich hörgeschädigte Kinder befinden, sollten nicht zu groß sein (max. 20 Schüler).
Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik müssen in Schulen, in denen hörgeschädigte Schüler und Schülerinnen sind, Pflicht sein. Die notwendigen Maßnahmen dürfen nicht wegen fehlender finanzieller Mittel abgelehnt werden.
5. Eine umfassende Betreuung und Beratung hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher in Regelschulen, deren Eltern und Lehrer, sowie Aufklärung der hörenden Mitschüler durch Pädagogen der ambulanten Fördermaßnahmen.
Den ambulanten Fördermaßnahmen sollten mehr Lehrerstellen zugewiesen werden als bisher. Vielerorts ist eine regelmäßige und dauerhafte Begleitung der hörgeschädigten Regelschüler nur schwer oder kaum möglich. Der Deutsche Schwerhörigenbund und die Bundesjugend im DSB fordern daher eine bessere Unterstützung und Begleitung der Regelschüler durch die ambulanten Dienste – auch ohne die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Als Durchschnittswert für die integrative Betreuung hörgeschädigter Schüler sind mindestens 1,5 Wochenstunden anzusetzen.
6. Kompetenztraining als Angebot
Die behinderungsspezifische Förderung hörgeschädigter Schüler und Schülerinnen muss auch außerhalb des Unterrichts und der Schule in Form von Einzelförderung und Gruppenförderung (mit anderen hörgeschädigten Schülern und Schülerinnen) erfolgen.
Die Förderung sollte folgende Bereiche umfassen:
- Hörtaktik und Kommunikationstaktiktraining
- Abseh- und Hörtraining
- Rhetorikförderung
- Identitätsförderung
- Akzeptanz der eigenen Grenzen
- Individuelle Lernstrategien
- Sozialisation in der Klassengemeinschaft
7. Die Unterstützung und Förderung von sozialen Netzwerken bzw. Kontakten zu anderen hörgeschädigten Regelschülern.
Für hörgeschädigte Regelschüler sind Kontakte zu Gleichbetroffenen von enormer Wichtigkeit. Nur in einer Gruppe Gleichbetroffener können hörgeschädigte Kinder und Jugendliche sich wirklich mit anderen messen, ohne dabei – akustisch – in Nachteil zu geraten. Der Austausch über die Probleme und Sorgen hilft, das Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen zu stärken und ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, so dass sie auch der schulischen Situation wieder besser gewachsen sind. Die Kontakte zu anderen Hörgeschädigten über Portale wie www.inohr.de oder Freizeitmaßnahmen (z.B. von der Bundesjugend im Deutschen Schwerhörigenbund e.V.) sollten daher von Seiten der Lehrer und Eltern unterstützt und gefördert werden.
8. Lehrerausbildung und Weiterbildung
Die Tätigkeit als Beratungslehrer im ambulanten Dienst erfordert ein hohes Maß an Beratungskompetenz, Sensibilität, Organisationsgeschick und Flexibilität. Auf diese Anforderungen müssen die Lehrer in ihrer Ausbildung besser vorbereitet werden. Es sind entsprechende Inhalte (u.a. auch Kompetenztraining) in die Ausbildung der Hörgeschädigtenpädagogen aufzunehmen.
Die Weiterbildung für bereits ausgebildete Lehrer muss in diesen Bereichen gefördert werden.
9. Interdisziplinärer Austausch
Eine Integration hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher an der Regelschule erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen allen an der Versorgung des hörgeschädigten Kindes beteiligten Fachkräfte und der Eltern. Nur durch einen engen Austausch und eine gute Zusammenarbeit kann Integration gelingen.
Daher sollte der interdisziplinäre Austausch zwischen Kliniken, Ärzten, Akustikern, Schulen, Lehrern, Sozialpädagogen, Integrationshelfern, Wissenschaftlern und Betroffenenverbänden (wie z.B. dem Deutschen Schwerhörigenbund, der Bundesjugend im DSB e.V., den CI Gesellschaften, dem Deutschen Gehörlosenbund etc.) besser vernetzt werden.
Berlin, 25. März 2008


