Stellungnahme der Bundesjugend im DSB e.V. zur Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache

Vor fast 10 Jahren, im Juni 1988, verabschiedete das Europäische Parlament in Straßburg eine Entschließung, in der die Mitgliedsländer der Europäischen Union aufgefordert werden, die nationalen Gebärdensprachen anzuerkennen und noch bestehende Hindernisse für ihre Verwendung abzubauen. Auf politischer Ebene begann man in der Bundesrepublik Deutschland erst spät, aber dann recht intensiv sich mit der Frage der Anerkennung der Gebärdensprache zu beschäftigen. Ende 1996 sprachen sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder einstimmig für die Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache aus. Im Februar 1997 empfehlen die Chefs der Staats- und Senatskanzleien den Regierungschefs der Länder einen Beschluß, den diese auf ihrer Konferenz am 20. März 1997 in Berlin unter TOP 9 "Anerkennung der Gebärdensprache" im folgenden Wortlaut übernehmen:

"Die Regierungschefs der Länder befürworten grundsätzlich, daß die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zeichensprache der Gehörlosen vom 17. Juni 1988 in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin schrittweise im Rahmen der verfügbaren fachlichen und finanziellen Möglichkeiten umgesetzt wird.

Die Ministerpräsidentenkonferenz bittet die Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Abstimmung mit der Finanzministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz bis zum 4. September 1997 um einen Bericht,

  • in welchen Teilbereichen konkrete Maßnahmen pädagogischer, rechtlicher und finanzieller Art durchgeführt worden sind,
  • welche weiteren Leistungen vor allem seitens des Staates und der Kommunen unmittelbar geplant sind und
  • ob gegen Teile der Entschließung des Europäischen Parlamentes Bedenken bestehen, die einer Umsetzung der Entschließung gegenwärtig oder auf Dauer entgegenstehen."

Insbesondere aufgrund dieses Beschlusses haben im Laufe des Jahres 1997 eine Reihe von Verbänden vornehmlich aus dem medizinischen und hörgeschädigtenpädagogischen Bereich Einwände gegen die Anerkennung der Gebärdensprache erhoben.

Die Bundesjugend im DSB e.V. hat die Diskussion um das Für und Wider der Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache interessiert verfolgt. Nicht nur den Lesern des DSB-Reportes (Zeitschrift des Deutschen Schwerhörigen Bund e.V.), sondern auch allgemein in der Hörgeschädigtenszene ist sie als Verfechterin des Einsatzes von visuellen Hilfsmitteln in der Kommunikation für frühschwerhörigen Menschen bekannt. Insbesondere in den Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) sieht sie eine Kommunikationsform, die allen frühschwerhörigen Menschen unabhängig von ihrem Hörschädigungsgrad eine optimale Unterstützung zum Verstehen von Lautsprache geben kann bzw. gibt.

Bei der o.g. Diskussion wurde auch intensiv die Frühförderung und -erziehung sowie die schulische Ausbildung hochgradig schwerhöriger und resthöriger Kinder angesprochen, ein Bereich, den die Bundesjugend als Vertreterin frühschwerhöriger junger Menschen engagiert vertritt. Als Mitgliedsverband der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V. und als geschätzte Ansprechpartnerin in der Hörgeschädigten-Szene in allen Fragen zur Problematik "Frühschwerhörigkeit" sowie angesichts der Tatsache, daß die Konferenz der Ministerpräsidenten Mitte März wieder tagt, sind auch wir nun aufgefordert, zu dem Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz Stellung zu beziehen. Den Brief, den wir Ende Februar dieses Jahres an die 16 Regierungschefs der Länder gesandt haben, möchten wir hiermit unseren Mitgliedern und den Leserinnen und Lesern des DSB-Reportes zur Verfügung stellen:

Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder am 20.03.97
TOP 9 "Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache"

Hier: Stellungnahme der Bundesjugend im Deutschen Schwerhörigenbund e.V.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wir, die Bundesjugend im DSB e.V., begrüßen, daß die Regierungschefs der Länder die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache im Rahmen der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zeichensprache der Gehörlosen vom 17. Juni 1988 in der Bundesrepublik Deutschland umsetzen möchten.

Infolge dieses Beschlusses erreichten uns eine Reihe von Stellungnahmen und Einwänden von Verbänden - vornehmlich aus dem medizinischen und hörgeschädigtenpädagogischen Bereich. Wir möchten sie nicht im einzelnen kommentieren, sondern Ihnen unsere Sichtweise und Einstellung zur Gebärdensprache insbesondere hinsichtlich des Einsatzes visueller Hilfen für Frühschwerhörige in den Bereichen Frühförderung und -erziehung sowie schulische Ausbildung geben.

Als Interessenvertretung frühschwerhöriger Menschen betreuen wir auch die Personengruppe, um die sich "alle Welt" zu streiten scheint, nämlich die der stark hörbehinderten Kinder.

Damit Sie wissen, wer wir sind, möchten wir uns kurz vorstellen:

Wer ist die Bundesjugend im DSB e.V.?

Die Bundesjugend im DSB e.V. vertritt die Interessen aller Frühschwerhörigen, vornehmlich die der jungen Menschen. Unsere Jugendgruppen sind i.d.R. den Ortsvereinen des Deutschen Schwerhörigenbundes angeschlossen. Allerdings sind wir als Bundesverband rechtlich selbständig und arbeiten als Interessenvertretung für frühschwerhörige Menschen autonom. Unser Schwerpunkt liegt in der Kinder- und Jugendarbeit mit Menschen, die seit Geburt oder seit frühester Kindheit (i.d.R. vor dem 7. Lebensjahr) schwerhörig sind.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist der pädagogische Bereich, der insbesondere die Früherkennung, -förderung und -erziehung sowie die schulische und berufliche Ausbildung frühschwerhöriger Kinder und Jugendlicher und junger Erwachsener umfaßt.

Zu unserer Klientel gehört neben dem der leicht- bis mittelgradig schwerhörigen jungen Menschen auch der Personenkreis der stark hörbehinderten Personen, wie hochgradig und an Taubheit grenzend schwerhörige sowie resthörige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Unser Verband betreut somit auch Mitglieder, die medizinisch gesehen "gehörlos" sind, die sich aber aufgrund ihrer Biographie, ihrer Sprach- und Sprechkompetenz als frühschwerhörig sehen. Wir möchten hier nicht auf den ideologischen Streit, der um die Begriffsabgrenzung "an Taubheit grenzend schwerhörig / stark schwerhörig - gehörlos" entbrannt ist, eingehen. Ideologisch deswegen, weil durch solche Dispute die Lebensrealität und -problematik der betroffenen Kinder und jungen Menschen in den Hintergrund gedrängt wird.

Wir befürworten die Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache. Und daß diese neben der Lautsprache in Frühförderung, Bildung, Ausbildung, Forschung und im Arbeitsleben eingesetzt werden soll, auch und besonders, weil sie dadurch den frühschwerhörigen Menschen zugute kommen wird.

Prinzipiell lautet für uns ebenfalls das Ziel, das Resthörvermögen eines Kindes sowie jungen Menschen mittels technischer Hilfen zu trainieren, um so eine Teilhabe am lautsprachlichen Leben zu ermöglichen. Da wir aber aufgrund unserer persönlichen Lebenserfahrungen und unseren Erfahrungen in der Arbeit mit frühschwerhörigen Kindern wissen, wie begrenzt die Integration in unserer Gesellschaft trotz guter Lautsprachkompetenz (!) ist, fordern wir den Einsatz visueller Hilfen, die eine angemessene Sozialisation eines jeden von uns ermöglichen. Eine enorm wichtige visuelle Hilfe sind für uns die Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG), die durch die Anerkennung der Gebärdensprache ebenfalls einen zumindest "offiziellen" Stellenwert erhalten werden.

Damit möchten wir darauf hinweisen, daß wir Frühschwerhörigen selbst nur zu einem sehr geringen Prozentsatz in der Deutschen Gebärdensprache (DGS) untereinander kommunizieren. Aber wir entnehmen dieser Sprache die jeweiligen Wortgebärden, die wir zur visuellen Unterstützung und Begleitung der gesprochenen (Laut-)Sprache benötigen. LBG und DGS sind also völlig unterschiedlich, haben aber auch einige wichtige Gemeinsamkeiten, wie z.B. die Bedingungen visueller Versprachlichung. In bestimmten kommunikativen Situationen, z.B. beim Einsatz von Dolmetschern, verwenden/brauchen wir eine Mischform. Insofern ist die Anerkennung der Gebärdensprache für uns im weiteren Sinne eine direkte Förderung der speziellen kommunikativen Bedürfnisse frühschwerhöriger Menschen.

In den Stellungnahmen und Einwänden, die Sie bisher erhalten haben, mußten Sie den Eindruck gewinnen, daß, wenn hochgradig schwerhörige und resthörige Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene mit guten technischen Mitteln versorgt und sprachlich optimal gefördert worden sind, schon alleine dadurch die Voraussetzungen für eine Integration in die guthörende Welt geschaffen werden, bzw. sie nur dann in die guthörende Welt integriert werden können, wenn sie technisch rechtzeitig versorgt und sprachlich optimal gefördert worden sind.

Wir Frühschwerhörigen dagegen machen bzw. haben andere Erfahrungen gemacht.

1. Frühschwerhörigkeit ist nicht nur ein Defekt des Hörorgans.

  • Auch eine optimale medizinische und technische Versorgung ist nicht ausreichend, um die aus dieser Behinderung resultierenden Probleme "aus der Welt zu schaffen". Selbst wenn die Hörbehinderung beim betroffenen Kind in einem sehr frühen Stadium erkannt und mittels technischer Hilfen und Frühspracherziehung "therapiert" wird, trifft die Hörbehinderung den Betroffenen in seiner ganzen Person sowie in seinem sozialen Erleben ein ganzes Leben lang. Der frühschwerhörige Mensch ist und bleibt kommunikationsbeeinträchtigt bzw. -behindert. Eine entsprechend geförderte Lautsprachkompetenz kann eine Schwerhörigkeit niemals therapieren.
  • Frühschwerhörigkeit ist gerade durch die Möglichkeit der Lautspracherziehung durch das vorhandene Restgehör eine sehr komplexe Behinderung, die vielfältige Auswirkungen auf die Entwicklung der Persönlichkeit des betroffenen Menschen hat. Die Fokussierung auf die lautsprachliche Anbahnung als primäres Ziel in der pädagogischen Früherziehung und -förderung macht Eltern und Fachleuten erhebliche Probleme, die Kommunikationsproblematik zu erkennen und sie bei der Erziehung des hörgeschädigten Kindes entsprechend zu berücksichtigen. Dies ist der entscheidende Grund dafür, daß von Fachleuten und Eltern die Sinnesschädigung oftmals und isoliert fast ausschließlich unter dem Aspekt der Kompensation durch die hörgerichtete Früherziehung gesehen wird.

2. Die Sinnesschädigung allein ist nicht entscheidend.

  • Entscheidend für die Chancen einer guten Lautsprachentwicklung bei frühschwerhörigen Menschen ist neben dem Zeitpunkt des Eintritts seiner Hörschädigung der Grad der Hörschädigung (leichtgradig schwerhörig bis resthörig). Ebenso eine wichtige und nicht zu unterschätzende Rolle spielen individuelle (wie: Intelligenz, Begabung, Fähigkeiten) und soziale (wie: Zeitpunkt der Erkennung der Hörschädigung, Milieu, Fördermaßnahmen, Eltern-Kind-Beziehung) Faktoren. Ihr Zusammenspiel und der wechselseitige Einfluß kann die sprachlich-geistige, psychische und soziale Entwicklung und damit die gesamte Persönlichkeitsentwicklung des frühschwerhörigen Menschen erheblich beeinträchtigen bzw. behindern.
  • Das "defekte Hören" schränkt einerseits den Zugang zur Sachwelt ein, andererseits - abhängig von komplexen Sachverhalten und Umständen - vermindert, behindert und verhindert er, zwischenmenschliche Kontakte. Der Außenwelt wird der direkte Zugang zum frühschwerhörigen Kind bzw. jungen Menschen mittels der Kommunikation erschwert. Eine früherworbene Hörbehinderung ist damit sowohl durch eine Beeinträchtigung der Entwicklung als auch durch eine behinderte Erziehung gekennzeichnet. Genau dies ist das Kernproblem: Nicht der Spracherwerb alleine korrigiert bzw. gleicht eine Hörbehinderung aus; vielmehr bestimmen letztendlich viele Faktoren die Kommunikationsfähigkeit, -möglichkeiten und -bereitschaft des hörbehinderten Menschen.

3. Frühschwerhörigkeit stellt eine komplexe Bedingung für die soziale, kognitive und persönliche Entwicklung eines Kindes dar

  • Die Kommunikation eines frühschwerhörigen Menschen gleicht einer permanenten Einbahnstraßensituation: Er kann oftmals gut sprechen, d.h. anderen Menschen seine Intentionen vermitteln, aber der Empfang ist und bleibt mehr oder weniger je nach Situation gestört. D.h. er kann sich unauffällig durch situationsangepaßtes, passives Verhalten in der guthörenden Welt bewegen. Aber aufgrund seiner Kommunikationsstörung gehört er nicht dazu; er fühlt sich wie ein Fremdkörper.
  • Keine noch so moderne und ausgefeilte Technik, ob in Form von Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten, machen aus einem hörbehinderten Kind weder ein guthörendes noch ein nicht kommunikationsbeeinträchtigtes Kind. Wer mit frühschwerhörigen Menschen "wirklich" kommunizieren will, muß auch deren psychische "Notlage" verstehen, die sich durch das permanente "Einbahnstraßensyndrom" entwickelt hat.

4. Die derzeitige pädagogische Praxis versucht nur mittels Technik und Lautsprachanbahnung das frühschwerhörige Kind an die hörende Welt anzupassen.

  • Die derzeit gängige Praxis der Lern- und Erziehungsmethoden ist fast ausschließlich auf die "beste technische Versorgung" des Kindes mit dem Ziel des "optimalsten Spracherwerbs" ausgerichtet. Sie ignoriert und vertuscht die Hörbehinderung als solche und fördert eher eine unrealistische Orientierung und ein Anpassen an der Welt und den kommunikativen Bedürfnissen der Guthörenden. Die individuelle Befindlichkeit und die Fähigkeiten des Kindes werden dabei vernachlässigt. Dazu gehört auch die fast durchgängig strikte Ablehnung von visuellen Hilfen wie z.B. der Einsatz von LBG bereits im frühen Kindesalter. Die Lebenswirklichkeit der jungen Frühschwerhörigen zeigt ganz deutlich, daß dies nicht die Lösung des Kommunikationsproblemes frühschwerhöriger junger Menschen sein kann.
  • Nach unseren Erfahrungen ist ein pädagogischer Ansatz notwendig, der sich nicht um eine einseitige (Spach-)Therapie der Hörbehinderung im Sinne von Heilung/Gesundmachung bemüht, sondern die Gesamtheit der speziellen Bedürfnisse und Anliegen hörbehinderter Kinder vor dem Hintergrund der späteren Lebenserfahrungen und der Kommunikationsproblematik erwachsener Hörbehinderter zum theoretischen Ausgangspunkt hat: Nicht Überwindung des "Gebrechens", sondern für das Kind und seine Familie Wege zu finden, mit dem "Gebrechen" leben zu können. Zwar wird verschiedentlich von einem ganzheitlichen pädagogischen Ansatz gesprochen, allerdings kann u.E. davon nur dann die Rede sein, wenn dieser auch die spätere Lebens- und Integrationsproblematik berücksichtigt.
  • Die derzeitige pädagogische Praxis bietet bzw. erlaubt dem frühschwerhörigen Kind den Einsatz von visuellen Hilfen - wenn überhaupt - erst ab einem Alter, in dem die entwicklungspsychologisch entscheidenden Phasen bereits vorbei sind. Niemand wird von einem hochgradig sehgeschädigten Kind verlangen, daß es ausschließlich sieht. Bei ihm ist es selbstverständlich, daß es seine anderen Sinne, wie Hören, Schmecken, Riechen und Fühlen, trainiert, damit es Kompensationstechniken erlernt und anwendet.
  • Durch die ausschließliche Konzentration auf das Sinnesorgan "Ohr = Hören" gehen dem Kind wertvolle Impulse, Erfahrungen und Lernprozesse verloren, insbesondere in der für die emotionale Entwicklung so wichtigen Phase des frühen Kindesalters bis zum Schuleintritt.

5. Kommunikative Kompetenz und das Erleben funktionierender Kommunikation sind die Schlüssel für eine zufriedenstellende Teilhabe frühschwerhöriger Menschen am gesellschaftlichen Leben.

  • Gerade Eltern von stark hörbehinderten Kindern wird oftmals fast ausschließlich die Hörspracherziehung als die einzige Möglichkeit angepriesen, die Behinderung ihres Kindes zu kompensieren. Visuelle Ausgleichstechniken, wie LBG, werden als sprachhemmend verurteilt. Die Folgen dieser einseitigen Pädagogik sind: Kommunikationsunsicherheit bzw. -unfähigkeit, Probleme im Sozialverhalten, Defizite in Wissen und in der Weiterbildungsfähigkeit sowie z.T. gravierende Beeinträchtigungen durch psychische und psychosomatische Störungen.
  • Gerade das Zusammenspiel aller kompensatorischen Elemente kann zu einer kindgerechten Entwicklung führen und seine individuellen Fähigkeiten fördern. Erst das Erleben funktionierender und entspannter Kommunikation mittels visueller Hilfen fördert das Interesse des hörbehinderten Kindes für den zwischenmenschlichen Austausch und damit für Sprache und Sprechen schlechthin. Und nur dadurch erwirbt es eine sogenannte kommunikative Kompetenz, nämlich die Fähigkeit, Einbahnstraßenkommunikation von vornherein auszuschließen bzw. dieser entgegenzuwirken.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wir wissen, daß Ihnen etliche anderslautende Stellungnahmen vorliegen, die Ihren Prozeß der Entscheidungsfindung mitbeeinflussen werden. Viele Stellungnahmen wurden von Menschen geschrieben, die aufgrund ihrer hohen beruflichen Bildung sicherlich auf ihre Weise eine beachtliche Kompetenz nachweisen können und die z.T. auch durch ihre rhetorischen und schriftlichen Fähigkeiten dokumentiert werden. Bei alledem sollte jedoch nicht übersehen werden, daß es sich bei uns Selbst-Betroffenen um Menschen handelt, die tagtäglich ihre Behinderung spüren und mit ihr leben müssen - wir also unter diesem Aspekt durchaus als kompetente Fachleute anzusehen sind. Wir sind die Betroffenen, über deren Schicksal und Lebensbedingungen Sie mitentscheiden werden. Wir sammeln die Lebenserfahrungen oder haben sie gemacht, unter den Bedingungen, die uns die Gesellschaft vorgibt. Bitte geben Sie uns Betroffenen "das Gehör", das wir uns aufgrund unserer Kommunikationsbehinderung nicht immer sehr einfach verschaffen können. Wägen Sie bitte - wie wir meinen - pädagogische Ideologien und menschliche Lebensbedingungen sorgfältig gegeneinander ab. Und treffen Sie eine Entscheidung, die die tatsächliche Lebenssituation von Betroffenen berücksichtigt und unserem im Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 verbrieften Recht auf Gleichbehandlung und Nicht-Benachteiligung gerecht wird.

Birgit Weber