Wer sind wir?
Wir sind ein bunter Haufen junger hörgeschädigter Menschen bis 35 Jahren und versuchen möglichst viele Angebote für junge Schwerhörige anzubieten. Mehr über unseren Vorstand kannst du hier nachlesen.
Welche Angebote die Bundesjugend in diesem Jahr macht, kannst du auf unserer Termine-Seite nachlesen.
Außerdem gibt es jede Menge Berichte und Fotos von vergangenen Bundesjugend-Aktivitäten. Diese findest du hier.
Am besten schaust du dich einfach mal auf unseren Seiten um! Bei Fragen oder Anregungen kannst du dich gerne bei bundesjugend [at] schwerhoerigen-netz [dot] de (uns) melden.
Einen Mitgliedsantrag findest du als PDF (84 KB) hier.
Etwas zur Geschichte der Bundesjugend
Die Bundesjugend wurde 1958 als ein Zusammenschluß der Jugendgruppen in den Ortsvereinen des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) gegründet. Die Schwerhörigen-Jugendarbeit hatte ihren Ursprung in dem Bedürfnis, schwerhörigen jungen Menschen nach nach der Schulentlassung die Kontakte der Jugendgruppen zu ermöglichen. Im Verlauf der zunehmenden Kontakte der Jugendgruppen untereinander entstand der Wunsch nach einer zentralen Koordinationsstelle.
Die überwiegend auf Freizeitgestaltung ausgerichtete Jugendarbeit wurde Anfang der siebziger Jahre durch die Trimm-Dich-Welle, in deren Sog die Zahl rein sportinteressierter Mitglieder ständig stieg, zunehmend in den Hintergrund gedrängt. Als die Bundesjugend 1988 auf dem Höhepunkt ihrer Krise und kurz vor der Auflösung stand, setzten wir uns erstmals bewußt und offensiv mit den tatsächlichen Kommunikationsproblemen im täglichen Leben und den besonderen Bedürfnissen junger schwerhöriger Menschen auseinander. Wir stellten fest, dass von Geburt oder seit früher Kindheit Betroffene eine andere Mentalität haben als spätschwerhörige und ertaubte Menschen. Aus dieser Erkenntnis heraus entstand eine neue Bewegung, in deren Mittelpunkt die Aufarbeitung der komplexen Lebensprobleme frühschwerhöriger Menschen und die Suche nach neuen Kommunikationsformen steht. 1992 machten wir uns durch die Eintragung ins Vereinsregister selbständig.


