Im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V durch die Krankenkassen erhielt unser Verband
im Kalenderjahr 2022:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene | Summe |
Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ gefördert in Höhe von | N.N. |
Krankenkassenindividuelle Förderung | Summe |
BARMER Techniker | 10.347,60 € 12.848,00 € |
Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist die Bundesjugend – Verband junger Menschen mit Hörbehinderung e.V. verantwortlich.