Krankenkasse

Im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V durch die Krankenkassen erhielt unser Verband

im Kalenderjahr 2025:

Förderung durch die Krankenkassen/-verbändeSumme
Familienwochenende 10.-12.10.2025 (Techniker Krankenkasse)3.234,27€

im Kalenderjahr 2024:

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf BundesebeneSumme
Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ gefördert in Höhe von30.000,00 €
Krankenkassenindividuelle FörderungSumme
BARMER12.522,00 €

Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist die Bundesjugend – Verband junger Menschen mit Hörbehinderung e.V. verantwortlich.