Im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V durch die Krankenkassen erhielt unser Verband
im Kalenderjahr 2024:
| GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene | Summe |
| Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ gefördert in Höhe von | 30.000,00 € |
| Krankenkassenindividuelle Förderung | Summe |
| BARMER | 12.522,00 € |
Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist die Bundesjugend – Verband junger Menschen mit Hörbehinderung e.V. verantwortlich.
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