Krankenkasse

Im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V durch die Krankenkassen erhielt unser Verband

im Kalenderjahr 2024:

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf BundesebeneSumme
Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ gefördert in Höhe von30.000,00 €
Krankenkassenindividuelle FörderungSumme
BARMERN.N. €

Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist die Bundesjugend – Verband junger Menschen mit Hörbehinderung e.V. verantwortlich.

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