Im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V durch die Krankenkassen erhielt unser Verband
im Kalenderjahr 2021:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene | Summe |
Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ gefördert in Höhe von | 15.000 € |
Krankenkassenindividuelle Förderung | Summe |
– | – |
Gewährleistungs- oder Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse können daraus nicht erwachsen. Für die Inhalte und Gestaltung ist die Bundesjugend – Verband junger Menschen mit Hörbehinderung e.V. verantwortlich.