Schwerhörigkeit

Arten der Schwerhörigkeit
Schalleitungsschwerhörigkeit

Bei der Schalleitungsschwerhörigkeit liegt immer eine Störung im äußeren, meist aber im mittleren Ohr vor. Durch diese Störung werden Schallsignale nur leiser gehört; die Qualität des Gehörten wird dabei jedoch kaum beeinträchtigt. Das Hörvermögen kann durch technische (Hörgeräte) oder medizinische Hilfen (Operation) ganz oder teilweise wiederhergestellt werden. Es handelt sich hierbei um eine leichte bis mittlere Form der Schwerhörigkeit.

Schallempfindungsschwerhörigkeit

Bei der Schallempfindungsschwerhörigkeit liegt die Störung im Bereich des Innenohres, des Hörnervs oder in den Hirnzellen selbst. Diese Störung ist nicht zu operieren und kann auch mit technischen Hilfen nicht oder nur zum Teil behoben werden. Auch hat diese Störung andere Auswirkungen auf die auditive (das Gehör betreffend) Wahrnehmung als die Schalleitungsschwerhörigkeit. Das heißt, auf die Lautstärke bezogen kann teilweise noch relativ gut gehört werden, aber die Sprache ändert sich in ihrem Aufbau, ihrem Klangbild, ihrer Qualität. Die Ursache liegt meistens im Verlust der hohen Frequenzen, die teilweise oder gar nicht mehr wahrgenommen werden können. Zusätzlich besteht in der Mehrzahl der Fälle eine außerordentliche Lärmempfindlichkeit; Lautstärken von 100, 90 oder 80 dB sind schon sehr unangenehm und verursachen Schmerzen. Bei Guthörenden liegt die Schmerzschwelle bei ca. 120 dB.

Kombinierte Schwerhörigkeit

Eine dritte Art der Schwerhörigkeit ist die kombinierte Schwerhörigkeit, eine Mischform von Schalleitungs- und Schallempfindungsschwerhörigkeit.

 

Grafik: http://i.onmeda.de/schwerohr.jpg

Einteilung der Schwerhörigkeit
Eine relativ objektive Möglichkeit, die Hörfähigkeit einzuschätzen, bietet die Audiometrie. In dieser werden mit Hilfe verschiedener Verfahren, die Hörleistungen überprüft. Eines dieser Verfahren ist das sogenannte „Audiogramm“. In diesem wird der Hörverlust (in Dezibel – dB) in Abhängigkeit von der Tonhöhe der Prüftöne (in Hertz – Hz) eingetragen. Entsprechend dieser Daten unterteilt man den Hörverlust meist in folgende Gruppen:

  • Normalhörigkeit: Ein Abweichen der Hörfähigkeit bis ca. 20 dB wird noch als Normalhörigkeit bezeichnet.
  • leichtgradige Schwerhörigkeit: Von einer leichtgradigen Schwerhörigkeit spricht man, wenn der mittlere Hörverlust im besseren Ohr (innerhalb des sprachrelevanten Frequenzbereiches von 500 bis 2000 Hertz) nicht mehr als 30 dB beträgt.
  • mittelgradige Schwerhörigkeit: Eine mittelgradige Schwerhörigkeit liegt vor, wenn der mittlere Hörverlust im besseren Ohr (innerhalb des sprachrelevanten Frequenzbereiches) mehr als 30 dB, aber weniger als 60 dB beträgt.
  • hochgradige Schwerhörigkeit: Um eine hochgradige Schwerhörigkeit handelt es sich schließlich bei einem mittleren Hörverlust zwischen 60 und 90 dB im angegebenen Frequenzbereich.
  • an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit: Beträgt der mittlere Hörverlust mehr als 75 dB, spricht man auch von einer „an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit“.
  • Taubheit: Jeder mittlere Hörverlust, der höher als 90% liegt, wird gemeinhin als „Taubheit“ bezeichnet.

Der Frequenzbereich von 500 bis 2000 Hz ist deshalb so wichtig, weil er als der Hauptsprachbereich der Vokale und Konsonanten fungiert. Eine Beeinträchtigung in diesem Frequenzbereich stellt daher ein besonderes Problem bei der Kommunikation dar.

Ein Beispiel:

Das ist ein Audiogramm. Von oben nach unten wird der Hörverlust angegeben. Von links nach rechts die Tonfrequenzen. Die Linien verbinden die einzelnen Punkte miteinander, ab welchen die Töne gerade noch wahrgenommen werden. Die Linie kann darum als eine „Grenzlinie“ zwischen „Verstehen“ und „Nichtverstehen“ aufgefasst werden.

Foto: https://www.hear-it.org/sites/default/files/styles/image_original/public/Hearing_test_audiogram_uk3.jpg

Wie und in welchem Maße wird eine Hörschädigung bei der Errechnung des GdB berücksichtigt?
Maßgebend für die Bewertung des GdB ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist.
Das Tonaudiogramm und Sprachaudiogramm bilden daher die Grundlage zur Ermittlung des Hörverlustes.Weitere Kriterien der Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) wegen einer Hörschädigung sind:

  • Zeitpunkt der Hörschädigung, d.h. bestand die Hörschädigung von Geburt an bzw. bestand sie vor dem Spracherwerb oder wurde sie später erworben?
  • Bestehen neben der Hörstörung auch Sprachstörungen?
  • Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen wie Tinnitus, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen, außergewöhnliche psychoreaktive Störungen verbunden?

Die in der GdB- Tabelle enthaltenen GdB-Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleiches durch Hörhilfen.

Derzeit wird die Bewertung des GdB bei Hörstörungen neu diskutiert und Änderungen der Bewertungsrichtlinien sind zu erwarten.

Anhand dieser Tabelle lässt sich der prozentuale Hörverlust errechnen. Man nimmt dazu sein eigenes Audiogramm herzu und schaut dann, wieviel db Hörverlust man selbst in den eigenen Frequenzen aufweist. Das wird dann zusammenaddiert und dieser Wert entspricht dem prozentualen Hörverlust.

Quellen: Ratgeber: Ermittlung des GdB

Ein Rechner findet sich auch hier: GdB-Rechner

Quellen und weiterführende Infos:
Hauptmenü