Der Schwerbehindertenausweis

Was nützt ein Schwerbehindertenausweis?
Der Ausweis für Schwerbehinderte ermöglicht die Inanspruchnahme von verschiedenen Rechten und Vergünstigungen.  In erster Linie soll der Schwerbehindertenausweis die Nachteile, die durch die Behinderung entstehen, ausgleichen. Deine Rechte mit einem Schwerbehindertenausweis können – je nach GdB/Merkzeichen – unter anderem:

  • arbeitsrechtliche Vergünstigungen, z.B. Zusatzurlaub, Kündigungsschutz
  • steuerliche Erleichterungen
  • ermäßigte Eintrittsgelder o.Ä.
  • unentgeltliche Beförderung bzw. Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr
  • Vergünstigungen beim Wohnen
  • Parkerleichterungen
  • Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • Schutz durch Schwerbehindertengesetz

Der Antrag muss beim Versorgungsamt am Wohnort gestellt werden. Hier werden auf Grundlage von ärztlichen Befunden und Gutachten der „Grad der Behinderung (GdB) festgesetzt.
Jedoch sollte vor Beantragung überlegt werden, ob es wirklich sinnvoll ist, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.  Manchmal kann ein solcher Ausweis auch das Finden einer Anstellung erschweren, da einige Arbeitgeber eventuelle gesetzliche Konsequenzen fürchten.  Andererseits kann der Schwerbehindertenausweis auch zum eigenen Vorteil, z.B. im öffentlichen Dienst, eingesetzt werden.

Der Schwerbehindertenausweis und dessen Merkzeichen
Die Grundfarbe des Ausweises ist grün. Schwerbehinderte Menschen, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben, erhalten einen grün-orangen (je eine halbe Seite grün und orange) Ausweis.Auf der Vorderseite des Ausweises werden die persönlichen Daten (Name und Geburtsdatum) des schwerbehinderten Menschen, das Aktenzeichen, die Gültigkeitsdauer, ggf. das Merkzeichen „B“ und ggf. die Merkzeichen der Sondergruppe „Kriegsbeschädigt“ eingetragen. Ebenso wird bei Personen über dem 10. Lebensjahr ein Lichtbild auf der Vorderseite angebracht. Auf der Rückseite werden der Grad der Behinderung, die Merkzeichen und der Gültigkeitsbeginn eingetragen.(Quelle: Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwVO) )
Die Merkzeichen
VB: Anspruch auf Versorgung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes
EB: Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50%, Entschädigung nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes
aG: außergewöhnlich gehbehindert
G: erheblich gehbehindert
GL: gehörlos
H: hilflos
B: Notwendigkeit ständiger Begleitung
Bl: blind
RF: befreit von der Rundfunkgebührenpflicht
1.KL: darf mit Fahrausweis 2. Klasse die 1. Klasse in Eisenbahnen benutzen
Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?
Der Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderung und dem Grad der Behinderung wird beim für den Wohnort zuständigen Versorgungsamt gestellt. Der Antrag sollte in aller Regel mit dem entsprechenden Antragsformular gestellt werden, kann aber auch formlos geschehen. Das Formular ist bei Versorgungsämtern, Fürsorgestellen, Sozialämtern und Behindertenverbänden erhältlich. Solltest du einen formlosen Antrag stellen, wirst du früher oder später das entsprechende Formular zugeschickt bekommen.
Das Versorgungsamt verlangt u.a. ärztliche Befunde sowie die Auflistung aller Behinderungen. Angegeben werden sollten nur Einschränkungen, die von Dauer (länger als 6 Monate) sind. Dem Antrag sollte ein Passbild  für den Ausweis beigefügt werden, wenn die behinderte Person das 10. Lebensjahr überschritten hat. Bestenfalls sollte schon vor der Antragstellung die betroffene Person mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen. Der Antragsteller erhält vom Versorgungsamt eine individuelle Eingangsbestätigung und letztendlich auch den Feststellungsbescheid. Solltet ihr mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, da Aspekte z.B. nicht berücksichtigt wurden, könnt ihr jederzeit Widerspruch gegen den Bescheid einreichen.Damit das Versorgungsamt einen Ausweis ausstellen kann, müssen  die Behinderung und der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Um dieses feststellen zu können, werden von den behandelnden Ärzten Befunde eingeholt. Nachdem von den einzelnen Behinderungen ein Gesamt-GdB errechnet wurde, erhält der Antragsteller einen Feststellungsbescheid. Ab einen Grad der Behinderung von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Im Ausweis werden je nach Art und Schwere der Behinderung Merkzeichen eingetragen.

Quellen und weiterführende Infos:
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