„Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten zur 6. Änderung der Versorgungsmedizinverordnung“Die DG (Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V.) veröffentlicht eine Stellungsnahme zur Änderung der Versorgungsmedizinverordnung. Sie befürchtet, dass zukünftig für Schwerhörigkeit mit Hörgeräten und für Taubheit mit Cochlear Implantaten ein niedrigerer GdB festgelegt werden könnte. Dies würde z.B. bewirken, dass viele hörbehinderte Menschen auf einen GdB unter 50 fallen. |
„100% Untertitel für alle“Um Filme und Serien, Dokumentationen oder Nachrichten zu verstehen, brauchen wir Untertitel. Deswegen fordern wir die lückenlose Untertitelung des gesamten Fernseh-, Streamingdienst- und Kinoangebots in Deutschland. Hier ist unser Statement zum 100% Untertitel zu lesen. |
„Gebärdensprache für alle“Die Grünen fordern die Einführung von Gebärdensprachunterricht für hörbehinderte und hörende Kinder an Schwerpunktschulen in Hamburg – Bericht aus der TAZ vom 08.10.2014 |
„All-inclusive“Die UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung – ein Bericht (PDF) von Ines Helke |
Positionspapier der Verbände der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. zur Fachkompetenz in der schulischen BildungAuf der letzten Versammlung der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG) wurde ein neues Positionspapier verabschiedet. Dieses wurde durch den Fachausschuss Bildung der DG erarbeitet und beinhaltet Anforderungen an die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen. Dabei geht es um notwendige Verbesserungen in der Lehrerausbildung und der schulischen Bildung unter Einbeziehung der Deutschen Gebärdensprache sowie eines bilingualen Konzepts. |
InklusionslandkarteInklusion geht alle etwas an. Deshalb wird deutschlandweit über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention diskutiert. Doch wie könnte eine inklusive Gesellschaft aussehen? Seit 17. September 2014 ist die Inklusionslandkarte online. Diese soll beispielhaft Projekte von Institutionen und Organisationen zur Förderung einer vielfältigen Gesellschaft zeigen. |
BundesteilhabegesetzDas Bundesteilhabegesetz wurde in Zusammenarbeit mit der UN-BRK nach langjähriger Initiative ermöglicht. Beim Bundesteilhabegesetz (BTHG) handelt es sich um ein umfassendes Gesetzespaket, das in vier zeitversetzten Reformstufen bis 2023 in Kraft getreten ist. Darunter werden viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen, unter anderem mehr Möglichkeiten und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. Durch die teilweise Übernahme durch den Bund sollen Kommunen und Länder entlastet werden. Grafik des Bundesteilhabegesetzes (20.04.2024) Eine besondere Maßnahme ist die Beratung durch Betroffene unter Nutzung der Beratungsmethode „Peer Counseling“. Durch die unabhängige Beratung von Betroffenen für Betroffene können eigene Erfahrungen weitergegeben und somit individuelle Lösungsansätze gefunden werden. Auch die Bundesjugend legt großen Wert darauf, durch die Planung eigener Veranstaltungen den Kontakt unter betroffenen Peers zu ermöglichen. Die Weiterführung des Projekts ist finanziell mit einem jährlichen Betrag von 65 Mio. Euro jährlich beschlossen worden. Weitere Informationen siehe www.teilhabeberatung.de |
Menschenrechtsreport der BRK-AllianzEine Allianz von etwa 80 Organisationen hat in Kooperation mit Aktion Mensch einen Bericht zum Stand der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland erarbeitet. Dieser wurde für den Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen verfasst und unter dem Titel „Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!“ veröffentlicht. Langfassung (PDF) weitere Versionen (u.a. in Deutscher Gebärdensprache) |
Positionspapier der Verbände der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. zur Inklusion in der BildungDie Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V., der auch die Bundesjugend angehört, hat ein Positionspapier zur Inklusion in der Bildung erarbeitet. |
Die UN-Behindertenrechtskonvention und InklusionAm 13. Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-BRK). In Deutschland trat diese 2009 in Kraft. Die UN-BRK fördert und gewährleistet den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen. Die offizielle Übersetzung der UN-BRK wurde ohne Beteiligung der Behindertenverbände angefertigt und weist in wesentlichen Punkten Fehler auf. Aus diesem Grund hat das Netzwerk Artikel 3 e.V. beschlossen, eine „Schattenübersetzung“ zu veröffentlichen. Der offizielle Vertragstext (barrierefrei) kann auf der Homepage des Deutschen Instituts für Menschenrechte eingesehen werden. Ein zentraler Aspekt der UN-BRK ist die Inklusion in der Bildung sowie im Arbeitsleben. In der Integration ist der Einzelne selbst in der Verantwortung, seine Bedürfnisse und Rechte einzufordern, sich quasi den äußeren Bedingungen „anpassen zu müssen“. Inklusion bedeutet dagegen, dass die Gesetzgebung in der Pflicht ist, die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine Gesellschaft zu schaffen, in der Vielfalt und Teilhabe für alle selbstverständlich sind. |